Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 27.04.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die hierfür notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Sondergebiet Photovoltaik Galned“ und umfasst die Fl.Nr. 380, 381 und 382, Gemarkung Zeiling.
Folgende Planungen/Änderungen sind beabsichtigt:
Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächenphotovoltaikanlage auf der Konversationsfläche der Kiesgrube nähe Galned.
nachfolgend zum Download.
Der Gemeinderat Taufkirchen hat in der öffentlichen Sitzung am 30.03.2022 die 2.Änderung des Bebauungsplanes „Süd“ gemäß § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Änderungsbereich umfasst das Grundstück Flur-Nr. 74/4, Gemarkung Taufkirchen.
Folgende Änderungen sind beabsichtigt:
Zulassung von Quergiebeln/Dachgauben.
Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Taufkirchen die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
Nach Erstellung des Planentwurfs wird der Entwurf, zusammen mit der Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Taufkirchen hat mit Beschluss vom 24.11.2021 die 5.Änderung des Bebauungsplanes „Weiß“ i.d.F. vom 24.11.2021 als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 5.Änderung des Bebauungsplanes „Weiß“ in Kraft.
zum Download:
Der Gemeinderat der Gemeinde Taufkirchen hat mit Beschluss vom 23.06.2021 die 5.Änderung des Bebauungsplanes „Taufkirchen Ortsmitte“ i.d.F. vom 23.06.2021 als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 5.Änderung des Bebauungsplanes „Taufkirchen Ortsmitte“ in Kraft.
zum Download
Der Gemeinderat der Gemeinde Taufkirchen hat mit Beschluss vom 24.03.2021 die 4.Änderung des Bebauungsplanes „Weiß“ i.d.F. vom 24.03.2021 als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 4.Änderung des Bebauungsplanes „Weiß“ in Kraft.
Der Gemeinderat Taufkirchen hat in der öffentlichen Sitzung am 25.11.2020 die Außenbereichssatzung "Hundberg" als Satzung beschlossen.
Mit Bekanntmachung vom 18.12.2020 wurde dieser Beschluss ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung ist die Außenbereichssatzung "Hundberg" in Kraft getreten.
Folgend die Unterlagen zum Download.
Unterlagen zum Download
Der Gemeinderat der Gemeinde Taufkirchen hat mit Beschluss vom 24.07.2019 die 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Weiß“ i.d.F. vom 24.07.2019 als Satzung beschlossen.
Mit Bekanntmachung vom 14.08.2019 ist die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Weiß“ in Kraft getreten.
Das Plangebiet der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Weiß“ befindet sich im Ortsteil Weiß. Folgende Flurnummern der Gemarkung Zeiling sind betroffen. Fl.Nr. 856/3.
Jedermann kann die 3. Änderung des Bebauungsplanes und seine Begründung bei der Gemeinde Taufkirchen in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a.Inn, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a.Inn, Zimmer Nr. 7, während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Freitag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Zudem kann die 3. Änderung des Bebauungsplanes und seine Begründung hier eingesehen werden.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 22.08.2018 die Außenbereichssatzung „Sonham“ als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wurde am 09.11.2018 öffentlich bekannt gemacht. Seitdem ist die Außenbereichssatzung in Kraft.
Das Plangebiet der Außenbereichssatzung „Sonham“ umfasst die Flurstücke Fl.Nr. 197, 218/2 (Teilfläche), 199, 199/1, 202, 223 (Teilfläche), Gemarkung Taufkirchen.
Jedermann kann die Außenbereichssatzung „Sonham“ und seine Begründung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a.Inn, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a.Inn, Zimmer Nr. 7, während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Freitag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr einsehen und zu deren Inhalt Auskunft verlangen.
Nachfolgend stehen die Unterlagen zur Bauleitplanung zum Download zur Verfügung.
Die Unterlagen zum Bauleitplanverfahren "5.Änderung des Flächennutzungsplanes" sind nachfolgend zum Download als PDF einsehbar:
Planunterlagen (Plandarstellung, Begründung, Umweltbericht mit Begründung zur Grünordnung)
Bekanntmachung zur Genehmigung und Inkrafttreten.
Zusammenfassende Erklärung
Der Gemeinderat der Gemeinde Taufkirchen hat mit Beschluss vom 25.04.2018 den Bebauungsplan Nr. 15 "Sondergebiet Photovoltaik - Höllthal II" i.d.F. vom 25.04.2018 als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wurde am 31.08.2018 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung ist der Bebauungsplan in Kraft getreten.
Die parallel hierzu durchgeführte 5.Änderung des Flächennutzungsplanes wurde mit Bescheid vom 17.08.2018 vom Landratsamt Mühldorf a.Inn genehmigt und am 29.08.2018 bekanntgemacht.
Die Verfahrensunterlagen sind nachfolgend zum Download als PDF einsehbar.